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Unser Angebot
Herzlich Willkommen beim Einheitlichen Ansprechpartner für den Kreis Kleve
Dieses Portal bietet Ihnen Informationen und Hilfestellungen, wenn Sie im Bereich des Kreises Kleve ein Dienstleistungsgewerbe aufnehmen, führen oder beenden wollen.
Die hierzu erforderlichen Verfahren und Formalitäten können Sie direkt bei der jeweils zuständigen Stelle oder aber auch über mich als Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie abwickeln. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Verfahrensabwicklung über eine Einheitliche Stelle im jeweiligen Fachgesetz ausdrücklich vorgesehen ist.
Unter Verfahrensinformationen A-Z sind die Dienstleistungen beschrieben, für die ich als Einheitlicher Ansprechpartner aktuell zur Verfügung stehen darf. Die Liste der relevanten Dienstleistungen wird fortgeschrieben, was jedoch von den entsprechenden Änderungen in den jeweiligen Fachgesetzen abhängig ist.
Sie können den Kontakt zu mir
- schriftlich (Landrat des Kreises Kleve, Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve),
- telefonisch (0 28 21 / 85 - 888),
- per Telefax (0 28 21 / 85 - 510) oder
- elektronisch über dieses Portal aufnehmen. In diesem Fall nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Zögern Sie nicht, den Kontakt zu mir als Einheitlichen Ansprechpartner aufzunehmen.
Ich werde Ihnen gerne behilflich sein.
Sofern Sie die Hilfestellung des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen möchten, sollen Gebühren erhoben werden. Diese Gebühren ermitteln sich nach dem zeitlichen Aufwand und setzen sich nach der Tarifstelle 20 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt zusammen:
- Erteilung von Informationen auf elektronischem Weg durch Inanspruchnahme des Internetportals des Einheitlichen Ansprechpartners sowie auf sonstigem Weg (z.B. E-Mail, Fax, Telefon) mit einem zeitlichen Aufwand von weniger als 60 Minuten = keine Gebühr.
- Erteilung von Informationen auf sonstigem Weg (z.B. E-Mail, Fax, Telefon) mit einem zeitlichen Aufwand von mindestens 60 Minuten = es können bis zu 25 Euro erhoben werden.
- Im Falle einer durchgehenden Koordination der Verwaltungsverfahren = 14,00 Euro je angefangene Viertelstunde, jedoch nicht mehr als 25 % der Gesamtgebühren aller koordinierten Verfahren.
- Im Falle einer abgebrochenen Koordination = 14,00 Euro je angefangene Viertelstunde.
Weitere allgemeine Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner finden Sie unter
Hinweis:
Auf diesem Portal werden weitestgehend Formulierungen genutzt, die Frauen und Männer gleichermaßen ansprechen. In Einzelfällen wurde der Übersichtlichkeit halber darauf verzichtet. Dennoch sind auch dort beispielsweise Architektinnen, Mitarbeiterinnen etc. gleichermaßen und gleichberechtigt gemeint.

